Welche Qualifikation hat ein/e Psychotherapeut:in?

Welche Qualifikation hat eine Psychotherapeut:in?

Seit 1999 ist die Bezeichnung „Psychotherapeut:in“ gesetzlich geschützt, um eine hohe Qualität der Behandlung von psychischen Erkrankungen sicherzustellen. Das Psychotherapeutengesetz legt fest, dass sich nur der/diejenigen als Psychotherapeut:in bezeichnen dürfen, die eine Approbation besitzen, also über die staatliche Erlaubnis verfügen, einen Heilberuf auszuüben. 

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen haben ein (Fach-) Hochschulstudium mit Diplom oder M.A./M.Sc. im Bereich Psychologie, Erziehungswissenschaften/Pädagogik, Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik abgeschlossen. Darüber hinaus haben sie eine mindestens 3-jährige Psychotherapie-Ausbildung in einem Schwerpunkt-Verfahren (Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse, Familientherapie) absolviert. Die Ausbildung wird mit einem Staatsexamen abgeschlossen, das Voraussetzung für die Erteilung der Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in ist. 

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie beruht auf wissenschaftlich anerkannten Behandlungsverfahren. Bei jeder Therapie werden sowohl die Fähigkeiten und Stärken des Kindes als auch seiner wichtigsten Bezugspersonen bedacht. Wir arbeiten lösungs- und prozessorientiert ausgerichtet am Tempo des Kindes, des Jugendlichen, des jungen Erwachsenen. Ziel der Therapie ist es, Konflikte zu erkennen, zu verstehen, aktives Lernen zu fördern und Veränderungen und Lösungen in der Familie und in seinem Umfeld herbeizuführen. 


Ulrike Ewering & Kolleg:innen

PRAXIS FÜR PSYCHOTHERAPIE

Kinder | Jugendliche | Junge Erwachsene

Emsstraße 5 | 48431 Rheine
Tel. 05971 4015171 | Fax 05971 4015172
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